Antrag + Voraussetzungen. Wir helfen dir!

Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule musst du deinen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle in deinem Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist, einreichen.

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. 6-8 Wochen.

Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. Während der Bearbeitungszeit kannst du natürlich schon Fahrstunden nehmen und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist vom Tage der Genehmigung, ein Jahr gültig. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung gilt der Antrag ein weiteres Jahr. Der Stichtag wird immer Tag genau gerechnet. Eine Verlängerung ist nicht möglich!

 

 

 

Folgende Unterlagen müssen persönlich, vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerscheinantrag)  Den bekommst du von uns vollständig ausgefüllt ausgehändigt
  • Bisheriger Führerschein  (falls vorhanden)
  • Nachweis über einen absolvierten "Erste-Hile Kurs". (Wenn nicht bereits absolviert)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre. Wir empfehlen diesen bei einem Augenarzt zu machen)
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 43,40 €


Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:

  • Antrag BF17  (Bekommst du von uns ausgehändigt) Oder hier > Downloads
  • Beiblatt für die Begleitperson (Bekommst du von uns ausgehändigt) Oder hier > Downloads
  • Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
  • Führerschein und Ausweis im Original der Erziehungsberechtigten
  • Bearbeitungsgebühr 60,50 € je weitere eingetragene Begleitperson 8,40 €


Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): 

  • Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung des Führerscheins (z.B. durch den ADAC)
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland.
  • Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Erste Hilfe Nachweis, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei der Führerscheinstelle Hanau.

Hast du deinen Hauptwohnsitz in Nidderau, Schöneck und Umgebung, ist folgende Fahrerlaubnisbehörde für dich zuständig:

Führerscheinstelle Hanau, Döringheimer Strasse 1, 63452 Hanau, Tel.: 06181 - 2922 2622